Abseits der den Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes und den damit verbundenen WCAG-Richtlinien, existieren zahlreiche weitere Hindernisse auf Websites und in Online-Shops, die zwar gesetzlich nicht verpflichtend sind, jedoch vielen Menschen erschweren, Produkte, Dienstleistungen und Informationen optimal zu finden und zu erwerben.
Zum Beispiel eine einfache oder leichte Sprachversion der Website.
Diese Sprachversionen können komplexe oder technische Inhalte für ein allgemeines Publikum verständlicher machen, ohne dabei an Genauigkeit oder Relevanz zu verlieren. Sie erleichtern das Verständnis von komplexen Themen für Menschen mit Lernschwierigkeiten, sprachlichen Barrieren oder Leseschwächen. Insgesamt fördert einfache und leichte Sprache die Barrierefreiheit, Inklusion sowie eine klare und effektive Kommunikation.
Ein weiteres Beispiel ist ein Kontrast-Modus.
Die Kontraste (von Inhalt, Bild, Icons, Informationen) werden bei Auswahl dieses Modis verstärkt. Farbige Elemente werden zum Teil reduziert. So entsteht eine klare Lesbarkeit der Inhalte.
Neben dem Kontrast-Modus gibt es auch den sogenannten Dark-Mode.
Bei beiden Varianten schafft man Menschen mit Sehbeeinträchtigungen und -behinderungen eine Wohlfühlatmosphäre bzw. erleichtert die Lesbarkeit der Inhalte.
Das sind nur zwei Beispiele für Lösungen, welche nicht in den gesetzlichen Anforderungen festgehalten sind, jedoch dazu beitragen, Barrieren abzubauen, eine angenehme Atmosphäre zu schaffen und Inklusion zu fördern, indem sie Kunden Ihr Produkt, Ihre Dienstleistung und Ihre Informationen näher bringen.
Fragen Sie mich sehr gern und lassen Sie es mich wissen, falls Sie Barrieren auf Websites entdecken.