Inklusion auf Webseiten

Barrierefreiheit

Ab 2025 tritt in Deutschland eine neue gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit in Kraft. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).

Das bedeutet, dass öffentliche Gebäude und Verkehrsmittel sowie bestimmte digitale Angebote wie Websites und Apps barrierefrei gestaltet sein müssen, um allen Menschen die uneingeschränkte Nutzung zu ermöglichen, unabhängig von ihren individuellen Einschränkungen.

Durch die Schaffung barrierefreier Websites und Onlineshops können Unternehmen und Organisationen ihre Zielgruppen erweitern und ihre Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich machen.

Barrierefreiheit ist nicht nur ein Recht für Menschen mit Behinderungen, sondern ein grundlegendes Prinzip der Inklusion und Gleichstellung, das allen Menschen zugutekommt.

Was ist das?

BFSG

Mit dem Stärkungsgesetz (BFSG) wird die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen) in deutsches Recht umgesetzt.

Als Stichtag für die Umsetzung des BFSG gilt der 28. Juni 2025.
Alle anschließend publizierten und verfügbaren Inhalte müssen barrierefrei zugänglich sein. Gewisse Übergangsregelungen gelten bis Mitte 2030 (§ 38 BFSG) oder in seltenen Fällen darüber hinaus.

Für spezifische Produkte und Dienstleistungen gibt es Ausnahmen. Für Websites und andere Internetplattformen betrifft das zum Beispiel: Dokumente (PDF-Dokumente) und Videos (Videos bei YouTube oder Vimeo), welche vor dem 28. Juni 2025 produziert und publiziert wurden. Diese müssen nicht unbedingt barrierefrei gestaltet sein.

Interaktive Funktionen einer Website (zum Beispiel ein Kontaktformular oder der Bestellungs- und Bezahlprozess eines Online-Shops) müssen bis Juni 2025 barrierefrei gestaltet werden.

Für wen gilt es?

Grundsätzlich sind alle Betreiber von Websites und Onlineshops, die öffentlich zugänglich sind, verpflichtet, die Barrierefreiheitsstärkungsgesetz einzuhalten. Das betrifft beispielsweise Unternehmen, Behörden, Non-Profit-Organisationen oder Vereine.

Es betrifft alle Onlineshops von Unternehmen mit mehr als zehn Angestellten und solche mit mehr als 2 Millionen Euro Jahresumsatz. Ausgenommen sind nur Kleinstunternehmen, die ausschließlich Dienstleistungen über ihren Shop verkaufen. Die Kontrolle wird bei den Marktüberwachungsbehörden der Länder liegen.

Banken, Personenbeförderungs-Dienstleister und Mediendienste müssen Ihre Websites mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auf jeden Fall barrierefrei gestalten. Das gilt auch für Unternehmen, die Online-Handel betreiben.

Nicht nur der reine E-Commerce gehört jedoch dazu. In den Leitlinien wird als Beispiel ein Friseursalon angegeben, der nicht nur online Haarpflegeprodukte verkauft (E-Commerce), sondern auch online eine Terminbuchung ermöglicht.

Hierunter fällt sowohl der E-Commerce allgemein als auch z.B. die Buchung von Terminen, Kontaktanfragen für Dienstleistungen über eine Website, selbst wenn die Dienstleistung als solche nicht unter das BFSG fällt. Ob eine Dienstleistung unter die Definition fällt, kann mit Hilfe eines Anwaltes geprüft werden.

Klären Sie mit einem Rechtsbeistand, ob Ihre Website und damit ggf. erbrachte Dienstleistungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben unter das BFSG fallen und Sie die Regelungen zur Barrierefreiheit einhalten müssen.

Wie geht das?

Website Barrierefrei

Barrierefreiheit bedeutet Nutzerfreundlichkeit, für alle. Es ist also ein Thema der Bedienbar-/Nutzbarkeit einer Webseite, welche von Designern, Entwicklern und Content-Manager berücksichtigt werden muss.

Ein Perspektivenwechsel, des eigenen Internetauftritts, kann Schwächen offenbaren und helfen Barrierefreiheit zu verstehen. Wichtig ist, sich bewusst zu machen, dass durch bestehende Barrieren, viele Menschen Webseiten und Onlineshops nur eingeschränkt oder gar nicht nutzen können.

Führen Sie eine strukturierte Analyse durch, um Baustellen der Barrierefreiheit auszumachen und daraus Handlungsempfehlungen abzuleiten. Fehlt dafür das Know-how im Unternehmen, sollten Sie sich externe Unterstützung holen. Sprechen Sie mich gern direkt an.

Die Umsetzung eines barrierefreien Angebots kann mitunter sehr aufwändig sein. Das neue Gesetz benennt insgesamt 92 Prüfschritte, die von den zuständigen Behörden zur Überprüfung der Barrierefreiheit herangezogen werden. Wer alle Kriterien erfüllt, erhält das Prüfzeichen „Konformität gemäß BITV 2.0 / EN 301 549“.

Anbei ein paar Beispiele:

  • Schriftarten und Schriftgröße sollte gut lesbar und kontrastreich sein
  • Schrift sollte sich stets vergrößern lassen und Bedienbarkeit der Webseite nicht einschränken
  • Videos mit Untertiteln auch in ihrer Ursprungssprache versehen
  • Links, Formulare, Buttons und Eingabefelder (alle interaktiven Elemente einer Website) sollten im Quellcode so ausgezeichnet sein, dass sie durch Screenreader korrekt erkannt und ausgegeben und auch über die Tastatur angesteuert werden können
  • PDFs und andere Dokumente sollten barrierefrei gestaltet und umgesetzt werden.
  • Texte sollten stets verständlich und nachvollziehbar, klar strukturiert, sprachlich korrekt und sauber geschrieben sein. Inhalte in „Leichter Sprache“ anzubieten, die auch von Menschen mit schlechten Deutschkenntnissen gut verstanden werden können, ist keine Pflicht aber Inklusion.
  • Bilder sollten stets mit Alternativtext versehen werden.

Ein weiterer, nicht-trivialer, aber wichtiger Schritt zur Barrierefreiheit? Eine Kontaktaufnahme sollte über unterschiedliche Wege möglich sein, also zum Beispiel per E-Mail, per Telefon und idealerweise auch über persönliche Besuche. Bedenken Sie stets, dass die Beschränkung auf einen bestimmten Kommunikationsweg bereits manche Menschen ausschließen kann.

Darüber hinaus sehen die WCAG- und BITV-Standards noch eine ganze Reihe von weiteren und nicht weniger wichtigen Maßnahmen und Schritten vor, mit denen Ihre Website wirklich barrierefrei nutzbar wird.

für alle

Win Win

Eine barrierefreie Webseite bedeutet nicht nur, dass Ihre Website den kommenden rechtlichen Anforderungen entspricht, sondern auch, dass sie für alle Benutzer eine positive Erfahrung bietet. Eine barrierefreie Webseite kann dazu beitragen, dass sich alle Nutzer willkommen fühlen, sich auf der Webseite zurechtfinden können und sich neue Zielgruppen öffnen, ohne auf Barrieren zu stoßen.

Eine Webseite, die barrierefrei gestaltet ist, ist auch für Suchmaschinen besser zugänglich, was dazu beitragen kann, dass die Webseite besser gefunden und indexiert wird.

Barrierefreiheit auf Ihrer Webseite ist wichtig, um sicherzustellen, dass alle Benutzer auf den Inhalt der Website zugreifen und nutzen können, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Einschränkungen.